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Impressum, Datenschutz, Barrierefreihet

Impressum

Das Angebot "Wege zum LVR - Anfahrt inklusiv" wird herausgegeben vom Landschaftsverband Rheinland (LVR). Der LVR ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch die LVR-Direktorin Ulrike Lubek.

Kontakt:

Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Tel +49 221 809-0
Fax +49 221 809-2200

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf

Verantwortlich im Sinne des § 18 Medienstaatsvertrag (MStV)

LVR-Fachbereich Kommunikation
Leitung: Frau Dr. Hildesheim
Tel. 0221 809-0
Fax 0221 809-2200

Die Verantwortung für die Daten und Informationen zu den Anfahrtswegen liegt bei den bereitstellenden Organisationseinheiten. Das Angebot wird kontinuierlich optimiert. Schicken Sie Ihre Anregungen bitte an .

Koordination, Konzept und Redaktion:

LVR-Fachbereich Kommunikation

Anfahrtswege und -beschreibungen:

Erstellung durch die jeweiligen Organisationseinheiten

Kartenmaterial:

Basiskarte von Openstreetmap.org

Gestaltung und Umsetzung:

LVR-Zentrum für Medien und Bildung

Web-Server und technische Betreuung:

LVR-InfoKom - Das Systemhaus des LVR

Haben Sie technische Fragen zur Funktion der Website?
Dann schicken Sie bitte eine E-Mail an:


Rechtliche Hinweise

Datenschutz

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Informationen zum Thema Datenschutz

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Die in diesem Internetangebot veröffentlichten Gesetze, Verordnungen und Erlasse sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität beziehungsweise Vollständigkeit. Rechtsverbindlich ist die aktuelle Fassung, die in den einschlägigen Verkündungsorganen (insbesondere Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW, Amtsblatt) bekannt gemacht worden ist.

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Sie können jederzeit Auskunft über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten oder diese einsehen. Sind Ihre Daten unrichtig, so können Sie deren Berichtigung verlangen. Dabei ist Ihnen der LVR-Datenschutzbeauftragte gern behilflich:

John Büder
LVR-Stabsstelle für Datenschutz und Medienrecht
50663 Köln
0221-809 2550

Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie sich auch an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, wenden.

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite „Wege zum LVR“ mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik noch nicht vollständig.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten des Landschaftsverbandes Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da der Landschaftsverband Rheinland - mit seinen Schulen, Kliniken, Museen, Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt – eine große Anzahl an Webauftritten betreibt, und die Barrierefreiheits-Optimierungen auch Änderungen in der Programmierung erfordern. Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.

Noch nicht barrierefrei sind beispielsweise

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 19. August 2020 erstellt.

Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage eines von der DIAS GmbH vorgenommenen BIK BITV-Tests am 04.06.2019.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit dem LVR aufnehmen möchten, schreiben Sie bitte an . Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechperson im LVR-Zentrum für Medien und Bildung:
Ralf Nussbaum

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite „Wege zum LVR“ vom LVR-Zentrum für Medien und Bildung keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen